News vom 13.07.2010 

 

Private E-Mails am Arbeitsplatz können fristlose Kündigung rechtfertigen 

Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen, Az.: 12 Sa 875/09 

 

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch dann mit einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechnen muss, wenn er während der Arbeitszeit private E-Mails in erheblichem Umfang versendet. Der Arbeitnehmer hatte in diesem Fall über mehrere Wochen hinweg täglich über 100 private E-Mails von seinem Büro-PC aus versendet.

Obwohl der Arbeitnehmer bereits eine Dienstzeit von 30 Jahren bei seinem Arbeitgeber verbracht hat, hielt das Landesarbeitsgericht die Kündigung für gerechtfertigt. Im Betrieb des Arbeitgebers war die private Computernutzung zwar zumindest während der Pausen geduldet. Wenn die private Nutzung jedoch ein Maß erreicht, bei dem bei realistischer Betrachtung keine Zeit mehr für die Erledigung von Dienstaufgaben bleibt, muss der Arbeitgeber dies nach Auffassung des Gerichts nicht hinnehmen.

Die Frage, ob PCs am Arbeitsplatz für private Korrespondenz genutzt werden dürfen und in welchem Umfang dies der Fall ist, beschäftigt häufig Gerichte und auch die Fachliteratur. Es wird im Einzelfall immer darauf ankommen, wie die Nutzung für private Kommunikation bislang im Betrieb gehandhabt wurde. Auch das vorliegende Urteil zeigt wieder, dass es sich bei den Entscheidungen der Gerichte um Entscheidungen im Einzelfall handelt, bei denen das Gericht jeweils die konkreten Umstände berücksichtigt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich daher rechtzeitig und umfassend beraten lassen, was erlaubt ist und was nicht.
 

 

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