Allgemeines Zivilrecht
Selbstverständlich ist die Kanzlei rk Rechtsanwälte im
allgemeinen Zivilrecht tätig und sehr erfahren. Häufig wird unter dem Begriff
des allgemeinen Zivilrechts ein ganzer Strauß an Themenkomplexen des
alltäglichen Privat- und Geschäftslebens verstanden. Hervorzuheben sind:
- Kaufrecht,
- Dienstvertragsrecht,
- Werkvertragsrecht,
- Leasingrecht,
- Mietrecht
- Verbraucherschutz (Fernabsatzverträge, Verbraucherkreditverträge etc.)
- Versicherungsrecht,
- Haftungsrecht und
- Fragen der Geschäftsfähigkeit und Bevollmächtigung.
In all diesen Bereichen können sich ganz erhebliche Probleme und Fragen ergeben,
bei denen wir Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite stehen.