Vertragsrecht
Die Kanzlei rk Rechtsanwälte hat einen besonderen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt im Vertragsrecht/der Vertragsgestaltung.
Dies umfasst unter anderem:
- Die Prüfung aller Arten von Verträgen und allgemeiner
Vertragsbedingungen,
- die Erstellung aller Arten von Verträgen und allgemeiner
Vertragsbedingungen sowie
- deren Verhandlung.
Hierbei können wir auf eine breite und langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung verschiedener, auch internationaler, Verträge und Vertragsbedingungen zurückgreifen. Daneben sind uns die geschäftlichen Gepflogenheiten und Rahmenbedingungen bestens bekannt, so dass wir mit Augenmaß nicht nur nach der juristisch, sondern auch nach der wirtschaftlich besten Lösung suchen.
Bei Verträgen aller Art (z. B. Werkverträgen, Dienstverträgen, Mietverträgen) kann eine Prüfung der Vertragsbedingungen durch einen Anwalt vor Unterzeichnung sinnvoll sein: Dadurch können Missverständnis und Widersprüche im Vertragswerk sowie unwirksame Klauseln vermieden werden.
Aber auch nach Unterzeichnung ist eine Überprüfung noch sinnvoll, da beispielsweise im Miet- und Arbeitsrecht sowie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klauseln häufig unwirksam sind. Aus der unwirksamen Regelung kann keine Vertragspartei Ansprüche ableiten.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Erstellung oder Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen behilflich.
Sofern Sie bereits allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, sollten diese
immer wieder durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, da sich durch
Gesetzesänderungen und durch die Rechtssprechung der Gerichte immer wieder,
teilweise gravierende, Änderungen ergeben, die gegebenenfalls in den verwendeten
AGBs berücksichtigt werden müssen.