Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung - Kompetenzen rk Rechtsanwälte München

 

Strafrecht

 

Die Kanzlei rk Rechtsanwälte hat einen besonderen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht.

 

Der Gründungspartner Herr Dr. Sven Keusch, hat im Strafrecht promoviert und steht Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung. Die Kanzlei kooperiert zudem im Bereich des Strafrechts mit Herrn Professor Satzger*.

 

Unsere Tätigkeit im Strafrecht gliedert sich in zwei Bereiche:

- Beratung und Vertretung für Unternehmen und Unternehmer

- Beratung und Vertretung für Privatpersonen

 

Für viele Bürger unvorstellbar, kann es doch jedem passieren, dass er mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird. Auch wenn man sich selbst im Recht wähnt oder die Angelegenheit als Bagatelle ansieht, so sollte man einen solchen Vorwurf niemals auf die leichte Schulter nehmen. Die strafrechtlichen Konsequenzen einer Verurteilung sind oft gravierender als man annimmt.

 

Daher hat die Erfahrung gezeigt, dass möglichst frühzeitig ein Anwalt hinzugezogen werden sollte, damit im Verfahren keine Fehler gemacht werden. Gerade die ersten Schritte in einem Verfahren sind oft entscheidend. Ein Anwalt kann beispielsweise für seinen Mandanten Akteneinsicht beantragen und so das gesamte Verfahren überprüfen. Es kann dann geklärt werden, ob überhaupt zur Sache ausgesagt werden sollte und ob etwaige Beweismittel beigebracht werden können.

 

Wir vertreten Sie daher kompetent in allen Bereichen des

- Allgemeinen Strafrechts

- Jugendstrafrechts

- Betäubungsmittelstrafrechts

- Verkehrsstrafrechts und in

- Ordnungswidrigkeitenverfahren.

 

Für Unternehmen und Unternehmer sowie Gesellschaftsorgane gilt, dass gerade in Zeiten des verschärften Wettbewerbs und immer komplizierter werdender rechtlicher Rahmenbedingungen eine Beratung auch in strafrechtlichen Fragen wichtiger denn je ist.

 

Die Kanzlei rk Rechtsanwälte hat sich im Wirtschaftsstrafrecht eine besondere Expertise erworben. Wir bieten sowohl präventive Beratung zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts bis hin zur kompetenten Beratung im Falle von bereits laufenden behördlichen Ermittlungen bzw. Verfahren. Neben der konkreten Beratung zu einzelnen Fragestellungen bieten wir für Unternehmen, nach Absprache, auch gerne (Inhouse-) Seminare zu relevanten Themen an.

 

*Herr Professor Satzger ist nicht Teil der Sozietät.

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