Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Sowohl Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Keusch als auch Frau Rechtsanwältin Martina Raidl waren vor der Gründung der Kanzlei rk Rechtsanwälte in einer international bekannten Kanzlei tätig. Beide Gründungspartner haben sich in dieser Zeit intensiv auch mit der Thematik des Bank- und Kapitalmarktrechtes bzw. des Kapitalanlagerechtes vertraut gemacht.
Zu den schwerpunktmäßig bearbeiteten Gebieten gehört sowohl die Haftung für fehlerhafte Anlageberatung
und Vermögensverwaltung als auch die Haftung für fehlerhafte Meldungen am Kapitalmarkt und die Durchsetzung der Rechte der Anteilseigner.