Forderungsmanagement / Zwangsvollstreckung
Wenn Sie Selbständiger oder Unternehmer sind, wissen Sie, dass leider nicht bei allen Kunden die nötige Zahlungsmoral zu verzeichnen ist.
Die kompetente Unterstützung durch einen Anwalt Ihrer Vertrauens ist hier
zweckmäßig. Die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes führt oft zu einem
schnellen Erfolg und wirkt sich somit günstig auf Ihre Liquidität aus.
Für Selbständige oder kleinere und mittlere Unternehmen stellt es oft einen großen Aufwand dar, ausstehende Forderungen selbst einzutreiben.
Hier steht Ihnen zum einen unser
Pauschalangebot für Selbständige / Unternehmer zur Verfügung.
Aber auch in Einzelfällen oder einzelnen Fragen stehen wir Ihnen bei der Einziehung Ihrer Forderungen gerne zur Seite.
Eng verbunden mit dem Forderungsmanagement ist die Zwangsvollstreckung von titulierten, also z.B. gerichtlich bereits festgestellten Forderungen.
Selbstverständlich betreuen wir Sie im Rahmen des Forderungsmanagements vom ersten Aufforderungsschreiben an den Schuldner über ein eventuell erforderlichen Mahnverfahren oder gerichtlichen Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Wir stehen Ihnen aber auch für Einzelfallfragen oder Einzelmandate bei der Vollstreckung bereits titulierter Forderungen gerne zur Verfügung.
Auch bei der Vollstreckung ausländischer Titel (bspw. Urteile, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erstritten wurden) unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, wir informieren Sie gerne.