Erbrecht
Um Streitigkeiten über das Erbe soweit wie möglich zu vermeiden, sollte sich jeder bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, wem etwas vererbt werden soll und es sollten entsprechende Regelungen und Vorkehrungen getroffen werden. Gerne beraten wir Sie hier, welche Gestaltungsmöglichkeiten es sowohl inhaltlich als auch formal (Testament, Erbverträge etc.) gibt. Zusammen mit Ihnen klären wir Ihre Wünsche ab und bringen diese mit den Vorgaben des Rechts in Einklang.
Leider kommt es natürlich auch häufig vor, dass keine oder nur sehr unklare bzw. unwirksame Regelungen für den Erbfall bestehen. Dann müssen die Hinterbliebenen die Frage über den Anfall oder den Umfang einer Erbschaft mit anwaltlicher und ggf. gerichtlicher Hilfe klären lassen. Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung jederzeit gerne umfassend und kompetent zur Seite.
Übrigens ist es bei der Vorsorge für das Alter nicht nur wichtig, an Regelungen über den Nachlass zu denken. Auch bei der Abgabe einer (formal wirksamen) Patientenverfügung oder Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht beraten wir Sie gerne.