Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung - Kompetenzen rk Rechtsanwälte München

 

Arbeitsrecht

 

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht steht Ihnen Frau Martina Raidl in allen Fragen des Arbeitsrechts kompetent zur Seite.

 

Erfahrungsgemäß ist rechtlicher Rat im Falle einer Kündigung oder Abmahnung besonders gefragt.

Für den Arbeitnehmer ist es nach einer Kündigung besonders wichtig, dass er sich zeitnah über seine Rechte informiert, denn das Kündigungsschutzgesetz sieht eine Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage vor. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, kann er die meisten Gründe, die zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können, nicht mehr gerichtlich geltend machen und die Kündigung ist damit für den Arbeitnehmer nicht mehr angreifbar.

 

Rechtlicher Rat ist jedoch bereits bei den Vertragsverhandlungen und der Gestaltung eines Arbeitsvertrages vor Abschluss des Vertrages unerlässlich. Rechtsprechung und Gesetzgebung stellen hohe Anforderungen an Form und Inhalt arbeitsvertraglicher Regelungen (beispielsweise an Ausschlussfristen, die Wirksamkeit von Befristungen, Wettbewerbsverbote, etc.), deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit des Vertrages bzw. einzelner Klauseln führen kann. Dies kann und sollte bereits durch eine Prüfung der arbeitsvertraglichen Regelungen vor Abschluss eines Vertrages vermieden werden.

 

Das Gleiche gilt selbstverständlich für Verträge mit freien Mitarbeitern. Auch hier sind Verträge ein wichtiges Mittel, um festzuhalten, dass bzw. auf welche Weise über die wichtigen Punkte der Zusammenarbeit Einigkeit erzielt wurde. Viele Punkt, die in einem Vertrag geregelt werden sollen, werden von Laien oft gar nicht ausgehandelt und geregelt. Erst im Streitfall fällt auf, dass eine entsprechend Regelung im Vertrag fehlt, unvollständig oder missverständlich ist. Um Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung von Verträgen zu vermeiden, ist rechtzeitiger rechtlicher Rat unentbehrlich.

 

Zudem gibt es im Arbeitsrecht viele Besonderheiten, beispielsweise zum Schutz schwerbehinderter Menschen, zum Schutz von werdenden Müttern oder Eltern, aber auch neue Anforderungen durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die im Arbeitsrecht - von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen - immer aktuell beachtet werden müssen.

 

Bitte nehmen Sie für eine individuelle Beratung mit uns Kontakt auf.

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04.08.2011
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